Die Geburtsurkunde enthält die Vornamen, den Familiennamen und das Geschlecht des Kindes, den Tag und Ort der Geburt und die Namen der Eltern.
Geburtsurkunden werden beispielsweise für die Ausstellung eines Kinderreisepasses, der erstmaligen Beantragung eines Personalausweises oder bei der Anmeldung bei der Meldebehörde (wenn für ein Kind noch kein Kinderreisepass ausgestellt wurde) benötigt.
Personenbezogene Daten unterliegen dem Datenschutz. Geburtsurkunden können daher nur von Personen beantragt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehepartner, Vorfahren und Abkömmlinge. Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Geburtsurkunde nur dann, wenn sie ein besonderes rechtliches Interesse nachweisen können (zum Beispiel Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).