Kategorien:
A: 1. Gruppen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre organisiert in einem Oschatzer Sportverein, der Mitglied des KSB Nordsachsen ist(der Mindestanteil der unter 18-Jährigen muss 75 v.H. der Gesamtzahl der Sportler betragen) 2. Träger der freien Jugendhilfe(Sitz in Oschatz)
B: 1. Schulen, die sich in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befinden 2. Kindertagesstätten der Stadt Oschatz und Kindertagesstätten die sich in freier Trägerschaft befinden 3. Kreissportbund Nordsachsen und die Sächsische Bildungsagentur
C: Erwachsene Oschatzer Sportverein, Gemeinnütziger Oschatzer Verein
D: weder A/B/C
Mit der Beantragung der Hallenzeiten werden die Sportanlagensatzung und die Hallenordnung der Stadt Oschatz ausdrücklich anerkannt. Der Antrag begründet keinen Anspruch auf die Hallenzeiten. Verbindlich ist der vom Sozial- und Ordnungsamt ausgereichte Hallenbelegungsplan.