Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen eines Brauchtums- und Traditionsfeuers
Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Abbrennen des Feuers vorliegen.
Hinweis: Offene Feuer sind erlaubnispflichtig. Grundsätzlich dürfen die Feuer nicht der Abfallentsorgung dienen. Abfälle in diesem Sinne sind z.B. lackierte Hölzer, Spanplattenreste, Fensterrahmen, Wiesen-, Garten- und Stallgut (Laub, nasses Reisig, Holzverschnitt).