Hinweis an Grundstücksbesitzer
Immer wieder fragen Oschatzer Bürger im Stadtbauamt bezüglich der
katasteramtlichen Vermessung von Gebäuden an. Meist bestand die
Auffassung, mit dem Stellen des Bauantrages und dessen Genehmigung
ist alles erledigt.
Wieso muss noch das Gebäude einmessen werden, wer darf dies tun?
Zum besseren Verständnis – an dieser Stelle aufklärende Hinweise
Gemäß dem Sächsisches Vermessungsgesetz § 7 Absatz 3 ist jeder
Grundstückseigentümer verpflichtet, die am Grundstück getätigten
Veränderungen (Neubau oder Abbruch) der katasterführenden Behörde
(Landratsamt Nordsachsen) mitzuteilen. Für die Einmessung neuer
Gebäude muss der Eigentümer einen Öffentlich bestellten Vermessungs-
ingenieur beauftragen.
Eine Liste der öffentlich bestellten Vermesser finden Sie hier
Auszug zum Sächsischen Vermessungsgesetz –
§7 Pflichten der Grundstückseigentümer und Dritter
(3) Wenn nach dem 24. Juni 1991 ein Gebäude abgebrochen, neu errichtet,
in seinen Außenmaßen wesentlich verändert oder die Nutzung eines
Flurstückes geändert wurde, hat der Grundstückseigentümer unverzüglich,
spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme, die Aufnahme des
eränderten Zustandes in das Liegenschaftskataster zu veranlassen.
(4) Die katasterführende Behörde soll zur Erfüllung der Pflicht nach
Absatz 3 eine angemessene Frist setzen und nach Ablauf dieser Frist
das Erforderliche auf Kosten des Verpflichteten durchführen oder von
einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur durchführen lassen.
Oschatz bietet ausgezeichnete Wohnbedingungen,
abseits von Stress und Hektik der Großstädte.
In der Innenstadt hat man kurze Wege zu Einkaufsmöglichkeiten und
Gaststätten, man kann den schönen und historisch wertvollen Stadtkern
als persönliches Wohnumfeld erleben.
Wohnen im Grünen findet am Stadtrand und in den Ortsteilen in ruhiger und
dennoch zentraler Lage statt.
Interessant ist der Stadtteil Fliegerhorst, dort kann man sein Haus praktisch
am Rande des Stadtwaldes bauen. Erste Einfamilienhäuser sind im 2. Bauabschnitt
bereits fertiggestellt und bezogen. Weitere sind im Entstehen.
Unverbindliche Reservierungen von Bauplätzen können vorgenommen werden.
Zur Übersicht der Bauplätze bitte hier klicken
Die Stadt Oschatz wird auch zukünftig Einfamilienhausstandorte erstellen,
sie sind jedoch zur Zeit nur in der Planungsphase.
Zur Übersicht der Baugebiete und deren Bebauungspläne bitte hier klicken.
Neue Straßennamen
Bauantragsformulare finden Sie unter nachfolgenden Link
- Bauantrag
- Vorlage der Genehmigungsfreistellung
- Bauantrag Werbeanlagen
- Antrag auf Vorbescheid
- Baubeschreibung
- Erklärung des Tragwerkplaners
- Baubeginnanzeige
- Antrag auf Abweichung / Befreiung
- Anzeige der Beseitigung von Anlagen
- schriftlicher Teil des Lageplans
- Anzeige der Aufnahme der Nutzung
Kontakte zu Ver- und Entsorgungsunternehmen
Bauherrn benötigen für die Vorbereitung bzw. Durchführung ihrer Baumaßnahme, Informationen zur Lage bzw. zur Möglichkeit der Ver- und Entsorgung der einzelnen Medien.
Hier finden Sie eine Liste der für die Stadt Oschatz und ihrer Ortsteile zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen .