Formular_regelmäßige Hallennutzung
Anträge für regelmäßige Hallennutzung
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(1) Beginn und Ende enthalten die gesamte Nutzungszeit, einschließlich Vor-und Nachbereitung(umziehen, duschen etc.)

(2) Art der Veranstaltung, ob Punktspiel, Wettkampf, öffentliche Veranstaltung mit Publikum, Präsentation o.a.

(3) Kategorien:
A – 1. Gruppen von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre organisiert in einem Oschatzer Sportverein, der
Mitglied des KSB Nordsachsen ist (der Mindestanteil der unter 18- jährigen muss 75 v.H. der Gesamtanzahl der
Sportler betragen)
2. Träger der freien Jugendhilfe (Sitz in Oschatz)
B – 1. Schulen, die sich in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft befinden
2. Kindertagesstätten der Stadt Oschatz und Kindertagesstätten die sich in freier Trägerschaft befinden
3. Kreissportbund Nordsachsen und die Sächsische Bildungsagentur
C – Erwachsene Oschatzer Sportverein, Gemeinnütziger Oschatzer Verein
D – weder A, B oder C

Folgende Hinweise sind zu beachten:
1. Es werden nur Anträge bearbeitet, die vollständig ausgefüllt sind.
2. Mit der Beantragung der Hallenzeiten werden die Sportanlagensatzung und die
Hallenordnung der Stadt Oschatz ausdrücklich anerkannt.
3. Die Stadtverwaltung Oschatz ist berechtigt vor Genehmigung der Veranstaltung weitere
notwendige Informationen vom Verein in diesem Zusammenhang einzuholen.
4. Nichtsportliche Veranstaltungen erfordern zusätzlich die Genehmigung der Unteren
Bauaufsichtsbehörde und Brandschutzbehörde. Das Sozial- und Ordnungsamt wird, wenn
erforderlich, von dieser Behörde eine Stellungnahme einholen.
5. Der im Antrag angegebene Verantwortliche ist gleichzeitig verantwortlich für die
Durchführung der Veranstaltung und ordnungsgemäße Rückübergabe der Halle. Er hat
während der Veranstaltung anwesend zu sein und ist Ansprechpartner des Hausmeisters
oder zuständigen Mitarbeiters der Stadtverwaltung.
6. Erfolgt eine gastronomische Versorgung ist das im Sachgebiet Ordnungs- und
Straßenrecht des Sozial- und Ordnungsamtes anzuzeigen.
7. Der Antrag begründet keinen Anspruch auf die Hallenzeiten. Verbindlich ist die vom
Sozial- und Ordnungsamt ausgereichte schriftliche Nutzungsvereinbarung.
8. Bei „nichtsportlichen Veranstaltungen“ ist die Anlage 3 zu verwenden.