Eheschließung

Für eine Eheschließung werden vom Gesetzgeber genaue Vorgaben gemacht. Es steht unseren Standesbeamtinnen leider nicht im Ermessen, Abweichungen zuzulassen. Daher ist es am Besten, wenn Sie sich nach telefonischer Voranmeldung persönlich beraten lassen. Im Folgenden geben wir Ihnen bereits einige wichtige Hinweise:

Anmeldung zur Eheschließung und Unterlagen
Bedenken Sie bitte, dass die Anmeldung zur Eheschließung frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen kann. Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist eine der Anmeldung vorhergehende persönliche Beratung im Standesamt erforderlich.

Wenn Sie

  • Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in Oschatz haben,
  • volljährig sind,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
  • noch nicht verheiratet oder verpartnert waren,

müssen Sie für die Anmeldung zur Eheschließung nachfolgende Unterlagen mitbringen:

  • Personalausweis oder Reisepass 
    müssen bei der Anmeldung zur Eheschließung vorlegen.
  • Aufenthaltsbescheinigung 
    erhalten sie in Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister 
    wird Ihnen in Ihrem Geburtsstandesamt ausgestellt.
  • Ggf. Einbürgerungsurkunde
    ist im Original mitzubringen, falls einer von Ihnen nicht von Anfang an die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat
  • Bei gemeinsamen vorehelichen Kindern
    muss eine neue Geburtsurkunde des Kindes, die Vaterschaftsanerkennung und eventuell wenn vorhanden die Sorgerechtserklärung, vorgelegt werden.

Weitere Informationen, falls eine der oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegt:

  • Geschiedene benötigen zusätzlich die Eheurkunde der letzten Ehe und das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk.
  • Verwitwete müssen zusätzlich die Eheurkunde der letzten Ehe und die Sterbeurkunde des letzten Ehepartners vorlegen.
  • Sollten sie keine Urkunden mehr haben, können diese am Ereignisort neu beantragt werden.

Haben beide Partner Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz nicht in Oschatz ist das Standesamt des Wohnsitzes für die Anmeldung zuständig. Die Eheschließung kann dennoch in Oschatz erfolgen. Für eine unverbindliche Terminreservierung können sie sich in diesem Fall telefonisch mit uns in Verbindung setzen. Die verbindliche Eintragung eines Eheschließungstermines ist nur nach persönlicher Vorsprache mindestens eines Verlobten und nach Vorlage der vollständigen Unterlagen beim Standesamt möglich. Kann ein Ehepartner aus wichtigem Grund nicht zur Anmeldung der Eheschließung erscheinen, so kann die Anmeldung mittels Vollmacht allein erfolgen.

Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, können aber bei der Anmeldung benannt werden.

Über die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe können sie sich im Standesamt informieren lassen.

Sollten sie für die Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, wird Ihnen dieses beim Standesamt ausgestellt. Welche Unterlagen dafür benötigt werden, erfahren sie in einem persönlichen Gespräch mit den Standesbeamtinnen.

Bei Eheschließungen mit Ausländerbeteiligung ist eine persönliche Vorsprache beider Verlobten unbedingt erforderlich. Bitte bringen sie den Reisepass und den Personalausweis mit.

Da es nicht jedem Bürger möglich ist persönlich im Standesamt vorzusprechen um Urkunden zu beantragen gibt es verschiedene Möglichkeiten die es Ihnen erleichtern erforderliche Urkunden zu beschaffen. Wenn sie in Oschatz geboren sind oder geheiratet haben können sie Ihre benötigten Urkunden schriftlich, per E-Mail oder Fax beantragen. Wir benötigen dafür einen formlosen schriftlichen Antrag der von der betreffenden Person eigenhändig unterschrieben sein muss und die Kopie des Personalausweises mit Vorder- und Rückseite. Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten finden sie unter „zuständiges Amt“ weiter unten.

 

BEARBEITUNGSGEBÜHREN:

  • Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevorraussetzungen
    • 50 € nach deutschem Recht
    • 75 € bzw 100 €,  wenn einer der beiden Verlobten oder beide eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
  • weitere Gebühren
    • 10 € jeweils für Geburtsurkunde, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde (jedes weiter Exemplar jeweils 5,00 €)
    • 70 € bei Eheschließung ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes (s.u.)
    • Wenn Sie in einem anderen als Ihrem zuständigen Standesamt heiraten möchten, können weitere Kosten bei der Ermächtigung des anderen Standesamtes anfallen (zum Beispiel Nachprüfung und Porto). Dasselbe gilt im Einzelfall auch für die Nachprüfung der Ehefähigkeit bei Ausländern (siehe oben) oder für die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils bei der Landesjustizverwaltung.