Formular_Antrag Traditionsfeuer

Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen eines Brauchtums- und Traditionsfeuers

Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Abbrennen des Feuers vorliegen.

Hinweis: Offene Feuer sind erlaubnispflichtig. Grundsätzlich dürfen die Feuer nicht der Abfallentsorgung dienen. Abfälle in diesem Sinne sind z.B. lackierte Hölzer, Spanplattenreste, Fensterrahmen, Wiesen-, Garten- und Stallgut (Laub, nasses Reisig, Holzverschnitt).

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Antragsteller
PLZ, Ort, Straße, Haus-Nr.
Ist der Antragsteller Eigentümer des Grundstückes?
Eine Abstimmung mit dem Grundstückeigentümer über die Duldung des Vorhabens hat durch den Betreiber eigenständig zu erfolgen.