Formular_Plakatierung

Antrag zur Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum der Großen Kreisstadt Oschatz einschließlich deren Ortsteile 

– Plakatierungen/Werbungen in Geschäften, Institutionen etc. sind privatrechtlicher Natur.
– Plakatierungen an Bauzäunen stellen Sondernutzungen dar und können nur nach schriftlich vorliegendem
Einverständnis des Eigentümers/Nutzers erteilt werden.
– Werbung an Litfasssäulen ist nur über den Betreiber derselbigen zulässig.
– Zum Anbringen von Werbebannern an öffentlichen Einrichtungen bedarf es einer gesonderten Absprache.

Hinweis:
Anträge auf Plakatierungen sind mindestens 2 Wochen vor Beginn der beabsichtigten
Plakatierung einzureichen.

Antrag Plakatierung öffentl. Verkehrsraum
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Antragsteller
PLZ, Ort, Straße Haus-Nr.
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