aktuelle Planverfahren
BAUGEBIETE

Im Planverfahren der Stadt Oschatz befindet sich aktuell der Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet Nord 2“

„Gewerbegebiet  Nord 2“

Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 04.05.2023, die Änderung des  Bebauungsplanentwurfes „Gewerbegebiet Nord 2“ nach Planänderung erneut gebilligt und zur Auslage beschlossen. Das Planverfahren wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Plan, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag und die Darlegung der Umweltbelange ligt während der Öffnungszeiten in der Zeit vom 05.09.2023 bis einschließlich 07.10.2023 im Stadtbauamt der Stadtverwaltung Oschatz, Neumarkt 1, öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.

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Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt vom 4. Mai 2017 ist am 13. Mai 2017 in Kraft getreten. 


Gemäß § 4a Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich in das Internet einzustellen und über ein zentrales Internetportal des Landes zugänglich zu machen.


Internetportal des Freistaates Sachsen – hier klicken

Bebauungsplan „Einfamilienhausstandort Altoschatz Neubauernsiedlung“

Der Stadtrat der Stadt Oschatz hat in seiner Sitzung am 14.06.2022 den Bebauungsplanentwurf als Satzung beschlossen.

Der Beschluss wurde gemäß § 10 BauGB am 06.09.2022 im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Oschatz bekanntgemacht.

Der Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen, die Begründung zum Plan, der artenschutzrechtliche Fachbeitrag, die FFH-Erheblichkeitsabschätzung sowie die Darlegung der Umweltbelange tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft und liegt nun auf Dauer in der Stadtverwaltung Oschatz öffentlich für alle zur Einsicht aus.

Bebauungsplanentwurf mit textlichen Festsetzungen

Begründung

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag und FFH- Erheblichkeitsabschätzung

Darlegung der Umweltbelange
 

Eine Übersicht zu den einzelnen  Bebauungsplänen der Stadt Oschatz finden Sie hier.


Bauplatzangebote für Einfamilienhäuser:

Der erste Bauabschnitt im Stadtteil Fliegerhorst südlich von „Am Forsthaus“ wurde im Frühjahr 2019 abgeschlossen. Inzwischen sind alle Bauplätze verkauft und fast alle Eigenheime sind schon bezogen.
Die Erschließung des zweiten Bauabschnittes im Fliegerhorst ist abgeschlossen, mit dem Verkauf wurde in 2021 begonnen.

Auch einzelne Grundstücke als Lücke in vorhandener Bebauung im Stadtgebiet können von der Stadt Oschatz erworben werden.

mehr dazu bitte hier klicken

Für die Vorbereitung bzw. Durchführung der Baumaßnahme werden Informationen zur Lage bzw. zur Möglichkeit der Ver- und Entsorgung der einzelnen Medien benötigt.
Hier finden Sie eine Liste der für die Stadt Oschatz und ihrer Ortsteile zuständigen  Ver-und Entsorgungsunternehmen.

ANSPRECHPARTNER


Interessenten wenden sich bitte an folgende Ansprechpartner im Stadtbauamt :

bei Fragen zu Grundstücken an Liegenschaften  Frau König Tel.:  03435 970 269

zum Bauordnungsrecht an die untere Bauaufsicht Frau Leuteritz Tel.:  03435 970 251

und zum Bauplanungsrecht an Stadtplanung Herr Wahle Tel.:  03435 970 263